Das ZFU-Quiz von alfima
🟢 Ergebnis: Geringeres Risiko einer ZFU-Pflicht
Auf Basis Deiner Angaben deutet aktuell wenig darauf hin, dass Dein Angebot typischerweise unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fällt.
Dennoch gilt: Das FernUSG kann je nach Ausgestaltung im Einzelfall greifen – insbesondere bei wissensorientierten Inhalten und Fragemöglichkeiten.
👉 Unser kostenfreier PDF-Leitfaden hilft Dir dabei, die Kriterien zu verstehen und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
Wichtig: Diese Einschätzung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche Prüfung kann nur durch eine/n Rechtsanwält/in erfolgen. (siehe rechtlichen Hinweis unten)
Was nun?
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⚖️ Anwaltliche Informationen:
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Rechtlicher Hinweis:
Dieses Quiz und der bereitgestellte PDF-Leitfaden ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz größter Sorgfalt können wir keine Haftung für die rechtliche Einordnung Deines konkreten Produkts übernehmen. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt / eine zugelassene Rechtsanwältin kann rechtsverbindlich bewerten, ob für Dein Angebot eine ZFU-Zulassung erforderlich ist.
