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Marko Tomicic

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Kleinunternehmer Rechnung schreiben: Rechtssicher & einfach mit digitalen Tools

12.30.2025

Lesedauer: 11 Minuten
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Als Kleinunternehmer eine Rechnung zu schreiben, ist zum Glück keine Raketenwissenschaft. Wenn Sie die nötigen Pflichtangaben kennen und vor allem keine Umsatzsteuer ausweisen, sind Sie schon auf der sicheren Seite. Das A und O ist dabei der kleine, aber feine Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Fehlt dieser Satz, kann es schnell zu unangenehmen Nachfragen vom Finanzamt kommen. Moderne Software wie alfima.io nimmt Ihnen diese Sorge ab und stellt sicher, dass Ihre Rechnungen immer gesetzeskonform sind.

Die Grundlagen: Was macht eine Kleinunternehmer-Rechnung aus?

Laptop auf Holztisch zeigt eine Kleinunternehmer Rechnung, umgeben von Kaffeetasse, Smartphone und Büromaterial.

Eine Rechnung ist weit mehr als nur eine simple Aufforderung zur Zahlung. Sie ist ein offizielles Dokument und gleichzeitig so etwas wie die finanzielle Visitenkarte Ihres Business. Für Kleinunternehmer gelten dabei fast dieselben Spielregeln wie für alle anderen Selbstständigen – mit einem entscheidenden Unterschied, der den Alltag spürbar leichter macht.

Als Kleinunternehmer greift für Sie die Regelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das bedeutet ganz praktisch: Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnen und diese auch nicht ans Finanzamt abführen. Das spart nicht nur eine Menge Papierkram, sondern kann Ihnen bei Privatkunden auch einen echten Preisvorteil verschaffen.

Warum der Hinweis auf § 19 UStG so wichtig ist

Der eine Punkt, der eine Kleinunternehmer-Rechnung von einer „normalen“ Rechnung unterscheidet, ist ein kurzer, aber rechtlich absolut entscheidender Satz. Sie sind verpflichtet, explizit darauf hinzuweisen, warum Sie keine Umsatzsteuer ausweisen.

Mein Tipp aus der Praxis: Machen Sie es sich zur Gewohnheit, diesen Satz in jede Rechnungsvorlage fest einzubauen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Fehlt dieser Hinweis, könnte das Finanzamt im schlimmsten Fall annehmen, dass Ihr Rechnungsbetrag die Steuer bereits enthält – und sie von Ihnen nachfordern.

Dieser kleine Vermerk schützt Sie also vor teuren Missverständnissen und macht Ihre Rechnung rechtssicher. Er signalisiert allen Beteiligten, dass Sie die Spielregeln kennen und korrekt anwenden.

Was das speziell für digitale Creator bedeutet

Gerade wenn Sie digitale Produkte wie E-Books, Online-Kurse oder Coachings anbieten, ist eine saubere und automatisierte Rechnungsstellung Gold wert. Ihre Kunden kommen vielleicht aus der ganzen Welt und der Kaufabwicklungsprozess läuft idealerweise vollautomatisch ab.

Für Sie als digitaler Creator heißt das konkret:

  • Leistungsbeschreibung auf den Punkt bringen: Beschreiben Sie Ihr digitales Produkt so genau wie möglich, zum Beispiel „Lebenslanger Zugang zum Online-Kurs 'Marketing für Einsteiger'“. Das schafft Klarheit und beugt Rückfragen vor.
  • Fehler durch Automatisierung vermeiden: Tools wie alfima.io sind hier eine enorme Hilfe. Sie setzen nicht nur den korrekten Hinweis auf § 19 UStG automatisch auf jede Rechnung, sondern können auch den gesamten Verkaufsprozess Ihres digitalen Produktes abbilden – vom Checkout bis zum Rechnungsversand.
  • Professionalität von Anfang an zeigen: Ein automatisierter und korrekter Rechnungsversand stärkt nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden, sondern hält Ihnen auch den Rücken für das frei, was wirklich zählt: die Erstellung erstklassiger Inhalte.

Jede Pflichtangabe im Detail erklärt

Eine Hand hält einen Stift über einem Rechnungsdokument, daneben ein Taschenrechner und ein Schild mit „Rechnung Pflichtangaben“.

Eine makellose Rechnung ist weit mehr als nur eine Zahlungsaufforderung. Sie ist Ihre finanzielle Visitenkarte und ein Dokument, das vor dem Finanzamt standhalten muss. Tauchen wir also mal gemeinsam in die Details nach § 14 Abs. 4 UStG ein, damit bei Ihrer nächsten Kleinunternehmer-Rechnung wirklich alles sitzt.

Jeder Punkt zählt, von der korrekten Adresse bis zur Steuernummer. Wenn Sie diese Grundlagen beherrschen, wirken Sie nicht nur professioneller, sondern ersparen sich und Ihren Kunden auch lästige Rückfragen. Gerade am Anfang Ihrer Selbstständigkeit legen Sie damit den Grundstein für saubere und stressfreie Buchhaltungsprozesse.

Namen, Adressen und die Steuernummer

Die Basis jeder Rechnung sind die vollständigen Kontaktdaten. Klingt simpel, aber hier passieren in der Praxis oft Fehler.

Achten Sie penibel darauf, dass Folgendes enthalten ist:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift: Und zwar exakt so, wie Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt angemeldet haben. Kein Spitzname, keine Abkürzung.
  • Der vollständige Name und die Anschrift Ihres Kunden: Recherchieren Sie hier genau, vor allem bei Firmenkunden. Wie lautet die exakte Firmierung? Ist es eine GmbH, eine UG?
  • Ihre Steuernummer: Diese haben Sie vom Finanzamt bekommen. Alternativ können Sie auch Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben, falls vorhanden. Eine von beiden Nummern ist Pflicht.

Diese Angaben sind nicht verhandelbar und stellen sicher, dass die Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann.

Das Datum und die einmalige Rechnungsnummer

Ein kritischer Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer. Das Finanzamt will hier ein lückenloses System sehen, um jede einzelne Rechnung nachverfolgen zu können.

Ein bewährtes System ist die Kombination aus Jahreszahl und einer fortlaufenden Nummer, zum Beispiel 2024-001, 2024-002 und so weiter. Aber wer will das schon manuell in einer Liste führen? Das ist nicht nur mühsam, sondern auch extrem fehleranfällig.

Anstatt mit Excel-Tabellen zu jonglieren, lässt sich dieser Prozess mit einer Software wie alfima.io komplett automatisieren. Das Tool vergibt von allein die nächste korrekte Nummer und sorgt für einen gesetzeskonformen Rechnungsnummernkreis – ganz ohne Ihr Zutun.

Genauso wichtig sind das Rechnungsdatum (also wann Sie die Rechnung ausstellen) und der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. Bei digitalen Produkten, wie dem Verkauf eines E-Books, ist das der Tag des Downloads. Bei einem Coaching-Paket geben Sie den Zeitraum an, in dem die Sessions stattfinden.

Die Leistungsbeschreibung – gerade bei digitalen Produkten entscheidend

„Beratung“ oder „Dienstleistung“ reicht als Beschreibung definitiv nicht aus. Seien Sie so spezifisch wie möglich, um Missverständnisse von vornherein auszuschließen. Das schafft Klarheit für den Kunden und hält auch einer Prüfung stand.

Hier ein paar griffige Beispiele für digitale Creator:

  • Für Coaches: „Strategie-Session (60 Minuten) via Zoom zum Thema ‚Instagram-Wachstum‘ am 15.11.2024“
  • Für SaaS-Anbieter: „Nutzungsgebühr für die Software ‚Projekt-Master‘, Tarif ‚Pro‘, für den Zeitraum 01.12.2024 – 31.12.2024“
  • Für Content Creator: „Lizenzgebühr für die Nutzung von 5 Stockfotos (Lizenz-ID: XYZ123) für kommerzielle Web-Nutzung“

Eine präzise Beschreibung ist ein Zeichen von Professionalität und schafft Vertrauen.

Übrigens ist die Kleinunternehmerregelung in Deutschland ein echtes Erfolgsmodell. Für 2025 werden rund 2,5 Millionen Kleinunternehmer geschätzt, die diese steuerliche Vereinfachung nutzen. Der Großteil davon ist im Dienstleistungssektor tätig. Wenn Sie mehr über die aktuellen Änderungen für Kleinunternehmer erfahren möchten, finden Sie in diesem Artikel von Steuertipps eine gute Übersicht.

Wie Sie sehen, ist die korrekte Handhabung der Pflichtangaben entscheidend. Es gibt gerade für Selbstständige ein paar Feinheiten, die man kennen sollte. Vertiefende Informationen dazu, wie Sie als Freiberufler am besten Rechnungen schreiben, haben wir für Sie in einem separaten Guide aufbereitet.

Der entscheidende Hinweis auf § 19 UStG

Von all den Pflichtangaben auf einer Rechnung gibt es einen kleinen Satz, der über Gedeih und Verderb deiner Kleinunternehmer-Rechnung entscheidet. Es ist der unscheinbare, aber rechtlich absolut unverzichtbare Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

Dieser Vermerk ist keine reine Formalie, sondern hat eine wichtige Schutzfunktion für dich. Er signalisiert dem Rechnungsempfänger und vor allem dem Finanzamt ganz klar, warum auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Lässt du diesen Satz weg, kann ein Prüfer schnell auf die Idee kommen, der Rechnungsbetrag enthalte bereits die Umsatzsteuer – und diese dann von dir fordern. Selbst wenn du sie vom Kunden nie bekommen hast.

Rechtssichere Formulierungen, die du einfach übernehmen kannst

Zum Glück gibt das Gesetz keine exakte Wortwahl vor. Wichtig ist nur, dass der Bezug zu § 19 UStG eindeutig erkennbar ist.

Hier sind ein paar praxiserprobte Formulierungen, die du direkt für deine Rechnungen verwenden kannst:

  • Der Klassiker: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • Etwas förmlicher: „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
  • Kurz und knackig: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“

Such dir einfach die Variante aus, die am besten zu deinem Stil passt. Am Ende zählt der Inhalt, nicht die poetische Formulierung.

Was passiert, wenn der Hinweis fehlt?

Stell dir vor, du hast gerade ein großes Coaching-Paket für 5.000 € verkauft. Super! In der Hektik des Alltags erstellst du die Rechnung, bist mit den Gedanken schon beim nächsten Projekt und vergisst diesen einen, kleinen Satz.

Bei einer späteren Betriebsprüfung könnte das Finanzamt argumentieren, dass die 5.000 € ein Bruttobetrag sind. Dann wird die Umsatzsteuer (aktuell 19 %) einfach herausgerechnet und von dir nachgefordert. Das wären in diesem Beispiel fast 800 €, die du aus eigener Tasche nachzahlen müsstest. Ein extrem teurer Fehler für einen vergessenen Satz.

Um solche kostspieligen Pannen von vornherein auszuschließen, ist eine gute Rechnungssoftware wie alfima.io Gold wert. Dort hinterlegst du den Hinweis auf § 19 UStG einmalig als Standardtext. Das Programm fügt ihn dann automatisch in jede neue Rechnung ein. So kannst du ihn gar nicht mehr vergessen.

Dieser simple Automatismus gibt dir die Sicherheit, dass deine Rechnungen immer rechtssicher sind, und du kannst dich wieder voll auf dein eigentliches Business konzentrieren.

Die korrekte Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist wirklich entscheidend für deine finanzielle Sicherheit. Wenn du noch tiefer in das Thema einsteigen möchtest, lies dir unseren Leitfaden zur Umsatzsteuer-Befreiung für Kleinunternehmer durch.

Umsatzgrenzen: Wann die Kleinunternehmerregelung endet und was dann zu tun ist

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Segen für den Start in die Selbstständigkeit – wenig Bürokratie, einfache Rechnungen. Aber dieser Status ist nicht in Stein gemeißelt. Er hängt an klaren Umsatzgrenzen, und gerade im digitalen Business kann ein unerwarteter Erfolg, etwa durch einen viralen Kurs, diese Grenzen schneller sprengen als gedacht.

Deshalb ist es absolut entscheidend, dass Sie zwei Zahlen immer auf dem Schirm haben: den Umsatz des letzten Jahres und die Prognose für das aktuelle. Das sind die Leitplanken, die bestimmen, ob Sie weiterhin umsatzsteuerfrei agieren können oder zur Regelbesteuerung wechseln müssen.

Die aktuellen Schwellenwerte, die Sie kennen müssen

Um dem Wachstum von Selbstständigen Rechnung zu tragen, wurden die Grenzen angepasst. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Werte, die Ihnen mehr Luft zum Atmen geben. Die bisherige Grenze von 22.000 Euro Bruttoumsatz wurde auf 25.000 Euro Nettoumsatz im Vorjahr angehoben. Viel wichtiger noch: Die Prognosegrenze für das laufende Jahr wurde von 50.000 Euro auf eine harte Obergrenze von 100.000 Euro Nettoumsatz erhöht. Einen guten Überblick zur Kleinunternehmerregelung gibt die Gründerplattform.

Für Ihre Praxis heißt das konkret:

  • Ihr Gesamtumsatz im vergangenen Jahr durfte die 25.000-Euro-Marke nicht überschreiten.
  • Ihr voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr darf nicht über 100.000 Euro liegen.

Sobald auch nur eine dieser beiden Grenzen überschritten wird, ist es vorbei mit der Kleinunternehmerregelung. Sie fallen dann automatisch im darauffolgenden Jahr in die Regelbesteuerung.

Praxisfall: Ihr digitales Produkt geht durch die Decke

Stellen wir uns ein typisches Szenario vor: Sie sind Online-Kurs-Ersteller und hatten im letzten Jahr gemütliche 20.000 € Umsatz. Im laufenden Jahr starten Sie eine neue Marketing-Kampagne, und einer Ihrer Kurse explodiert förmlich. Plötzlich knacken Sie schon im August die 100.000-Euro-Marke.

Was jetzt? Erst einmal durchatmen. Für das laufende Jahr ändert sich noch gar nichts. Sie stellen Ihre Rechnungen weiterhin wie gewohnt aus – ohne Umsatzsteuer, aber mit dem bekannten Hinweis auf § 19 UStG.

Der Knackpunkt kommt zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar des Folgejahres sind Sie ganz offiziell regelbesteuert. Von diesem Tag an müssen Sie auf all Ihre Leistungen die Umsatzsteuer aufschlagen, diese auf den Rechnungen ausweisen und regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.

Diese Umstellung kommt nicht von allein. Sie müssen sich rechtzeitig vorbereiten: Kalkulieren Sie Ihre Preise neu, passen Sie Ihre Rechnungsvorlagen an und stellen Sie Ihre Buchhaltung auf das neue System um.

So behalten Sie Ihre Umsätze mühelos im Blick

Ganz ehrlich: Den Umsatz manuell in einer Excel-Tabelle zu verfolgen, ist nicht nur mühsam, sondern auch gefährlich. Ein kleiner Fehler, ein Tippfehler, und schon übersehen Sie die Grenze. Das kann schnell zu teuren Nachzahlungen und unnötigem Stress mit dem Finanzamt führen.

Genau hier zeigen moderne Buchhaltungstools wie alfima.io ihre Stärke. Ein klares Dashboard zeigt Ihnen Ihre Einnahmen in Echtzeit. Sie sehen auf einen Blick, wie weit Sie noch von den kritischen Grenzen entfernt sind, und können vorausschauend planen, anstatt von einem Brief vom Finanzamt kalt erwischt zu werden. Diese Übersicht gibt Ihnen die Sicherheit, Ihr Wachstum strategisch zu steuern und den Übergang zur Regelbesteuerung sauber und stressfrei vorzubereiten.

Rechnungen digitalisieren und Prozesse automatisieren

Ganz ehrlich, Papierrechnungen fühlen sich heute an wie ein Relikt aus einer anderen Zeit. Wenn Sie als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben, ist der Schritt ins Digitale nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch ein klares Zeichen von Professionalität. Es geht darum, manuelle, fehleranfällige Aufgaben loszuwerden und mehr Zeit für das zu haben, was wirklich zählt: die Skalierung Ihres digitalen Geschäfts.

Der erste logische Schritt ist, Rechnungen konsequent als PDF per E-Mail zu verschicken. Das geht nicht nur schneller und spart Porto, sondern ist heute auch einfach der Standard, den die meisten Kunden erwarten. Das wahre Gold liegt aber darin, einen Schritt weiterzudenken und wiederkehrende Aufgaben zu automatisieren.

Vom manuellen Aufwand zur intelligenten Automatisierung

Besonders wenn Sie digitale Produkte anbieten – denken Sie an Abos für einen Mitgliederbereich, den Verkauf von E-Books oder monatliche Coaching-Pakete – wird die manuelle Rechnungsstellung schnell zum Albtraum. Jeden Monat dieselben Daten eintippen, Rechnungen prüfen, versenden … das ist nicht nur monoton, sondern frisst auch wertvolle Zeit, die Sie besser in Ihr Marketing oder die Weiterentwicklung Ihrer Angebote stecken könnten.

Genau hier spielt eine spezialisierte Software ihre Stärken aus. Ein Tool wie alfima.io nimmt Ihnen diese Routine komplett ab. Sie legen einmal einen Plan für wiederkehrende Rechnungen an oder binden den Verkauf Ihrer digitalen Produkte direkt an die Software an. Das System erledigt den Rest – pünktlich, zuverlässig und vollautomatisch.

Die folgende Grafik veranschaulicht, wie Sie von der Analyse Ihrer Geschäftsdaten zu fundierten Entscheidungen kommen. Ein Prozess, der durch Automatisierung um ein Vielfaches leichter wird.

Prozessvisualisierung von Vorjahresdaten über das laufende Jahr zur Ableitung einer Reaktion.

Die Visualisierung macht deutlich: Wer seine Umsätze aus dem Vorjahr und dem laufenden Betrieb im Blick hat, kann proaktiv handeln und die richtigen strategischen Weichen für sein Unternehmen stellen.

Wann rechnet sich die investition in ein rechnungsprogramm?

Die Frage ist eigentlich nicht ob, sondern wann sich der Umstieg für Sie lohnt. Schauen wir uns den direkten Vergleich an:

Manueller Prozess Automatisierte Lösung mit alfima.io
Zeitaufwand pro Rechnung: ca. 5–10 Minuten Zeitaufwand pro Rechnung: < 1 Minute (nach der Ersteinrichtung)
Hohe Fehleranfälligkeit durch Tippfehler, falsche Nummern 100 % fehlerfreie, gesetzeskonforme Rechnungen
Unregelmäßiger Versand, Rechnungen werden leicht vergessen Pünktlicher, automatischer Versand, der für einen stabilen Cashflow sorgt
Kein zentraler Überblick über offene Rechnungen Echtzeit-Dashboard mit Zahlungsstatus und Umsatzentwicklung

Die Investition in ein Tool wie alfima.io zahlt sich oft schon ab fünf bis zehn wiederkehrenden Rechnungen pro Monat aus. Der administrative Aufwand, den Sie sich sparen, und die gewonnene Sicherheit sind die geringen Kosten mehr als wert.

Die Automatisierung Ihrer Rechnungsstellung ist weit mehr als nur eine nette Bequemlichkeit. Es ist ein strategischer Hebel, um Ihr Geschäft skalierbar zu machen, pünktliche Zahlungseingänge zu sichern und eine Buchhaltung zu führen, die immer auf dem neuesten Stand ist. Wenn Sie tiefer in die Materie eintauchen und erfahren wollen, wie Sie Ihre Abläufe weiter optimieren können, finden Sie wertvolle Tipps in unserem Artikel über die Automatisierung von Geschäftsprozessen. Mit den richtigen Werkzeugen im Hintergrund wird die Verwaltung zur einfachen Nebensache.

Typische Fragen zur Rechnung als Kleinunternehmer (und die Antworten darauf)

Selbst mit der besten Anleitung tauchen in der Praxis oft noch Detailfragen auf. Kein Problem, das ist völlig normal. Hier habe ich die häufigsten Fragen gesammelt, um die letzten Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen und Ihnen noch mehr Sicherheit beim Schreiben Ihrer Rechnungen zu geben.

Was passiert, wenn ich den Hinweis auf § 19 UStG vergesse?

Das ist mit Abstand der häufigste Fehler – und leider auch der teuerste. Lassen Sie den Hinweis weg, geht das Finanzamt im Zweifelsfall davon aus, dass in Ihrem Rechnungsbetrag bereits Umsatzsteuer enthalten ist. Die bittere Konsequenz: Sie müssten diese Steuer ans Finanzamt abführen, obwohl Sie sie von Ihrem Kunden nie bekommen haben.

Sollte Ihnen das Malheur auffallen, korrigieren Sie die Rechnung sofort und schicken Sie Ihrem Kunden die neue Version. Noch besser ist es natürlich, wenn dieser Fehler gar nicht erst passieren kann.

Eine gute Rechnungssoftware wie alfima.io ist hier Gold wert. Dort wird der rechtssichere Hinweis automatisch auf jede einzelne Rechnung gesetzt. So können Sie diesen kritischen Punkt gar nicht erst vergessen und schützen sich wirksam vor bösen Überraschungen bei der nächsten Steuerprüfung.

Muss ich auch an Privatkunden immer eine Rechnung schreiben?

Streng genommen besteht bei Leistungen für Privatpersonen keine generelle Rechnungspflicht, außer es geht um Arbeiten an einem Grundstück. Trotzdem mein klarer Rat aus der Praxis: Stellen Sie immer eine Rechnung aus, ohne Ausnahme.

Dafür gibt es zwei wirklich gute Gründe:

  • Ihre eigene Buchhaltung: Die Rechnung ist der saubere, lückenlose Beleg für Ihre Einnahmen. Ohne Beleg keine Buchung – das erspart Ihnen eine Menge Kopfzerbrechen.
  • Ihr professioneller Auftritt: Eine ordentliche Rechnung schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden. Das wirkt einfach professioneller.

Wie stelle ich eine Rechnung an Kunden im EU-Ausland?

Wenn Sie als Creator digitale Produkte wie Coachings, Vorlagen oder E-Books verkaufen, werden Sie schnell Kunden aus dem gesamten EU-Raum haben. Die gute Nachricht: Für Sie als Kleinunternehmer ändert sich dabei nichts. Sie weisen auch bei diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.

Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist und bleibt korrekt. Das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren, von dem Sie vielleicht schon gehört haben, greift hier für Sie nicht. Sie schreiben also eine ganz normale Netto-Rechnung, exakt so, wie Sie es für Ihre deutschen Kunden auch tun.

Kann ich meinen Rechnungsnummernkreis jedes Jahr neu bei 1 anfangen lassen?

Nein, auf keinen Fall! Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube, der zu Problemen führen kann. Das Gesetz verlangt „fortlaufende“ und vor allem einmalige Rechnungsnummern. Ein Reset auf „Rechnung Nr. 1“ am Jahresanfang ist tabu, denn das würde zwangsläufig zu doppelten Nummern führen.

Eine saubere und bewährte Methode ist, die Jahreszahl in den Nummernkreis zu integrieren. Ein Schema wie 2024-001, 2024-002 etc. ist ideal. Im neuen Jahr starten Sie dann einfach mit 2025-001 (oder wo auch immer Sie im Vorjahr aufgehört haben, z. B. 2025-150, 2025-151). So bleibt jede Nummer über die Jahre hinweg garantiert einzigartig.

Moderne Rechnungsprogramme wie alfima.io nehmen Ihnen diese Denkarbeit komplett ab. Das System vergibt automatisch die nächste korrekte, fortlaufende Nummer. So müssen Sie sich über die Einhaltung dieser wichtigen Vorschrift nie wieder Gedanken machen.


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